Klassenpflegschaft

Jede Klasse wählt zu Beginn eines Schuljahres einen Klassenvertreter/eine Klassenvertreterin aus der Elternschaft. Sie gelten als Bindeglied zwischen Eltern und Schule.

Schulpflegschaft

In jedem Jahr werden aus den Reihen der Klassenpflegschaftsvorsitzenden Vertreter:innen für die Schulpflegschaft gewählt.
Im Schuljahr 2024/2025 vertreten
1. Frau Baurhenn (1a)
2.Frau Klerx (3b)
die Elternschaft. 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule und setzt sich aus 6 gewählten Vertreter:innen der Lehrerkonferenz und 6 gewählten Vertreter:innen der Schulpflegschaft zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleitung.